Die Tätigkeit rechtlicher Betreuer*innen besteht darin, die rechtlichen Angelegenheiten in einem von den Gerichten zu bestimmendem Aufgabenkreis für eine Person zu erledigen, die hierzu wegen einer Erkrankung oder Behinderung vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist.
Mögliche Aufgabenkreise sind:
Bei der Erledigung der rechtlichen Angelegenheiten richten sich rechtliche Betreuer*innen nach den Wünschen der betreuten Personen.
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