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Die Tätigkeit rechtlicher Betreuer*innen

Gesetzliche Betreuung

Die Tätigkeit rechtlicher Betreuer*innen besteht darin, die rechtlichen Angelegenheiten in einem von den Gerichten zu bestimmendem Aufgabenkreis für eine Person zu erledigen, die hierzu wegen einer Erkrankung oder Behinderung vorübergehend oder dauerhaft nicht in  der Lage ist. 


Mögliche Aufgabenkreise sind:


  • Gesundheitsführsorge
  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
  • Entgegennehmen und öffnen der Post
  • Organisation ambulanter Versorgung
  • Kommunikation mit Wohneinrichtungen 


Bei der Erledigung der rechtlichen Angelegenheiten richten sich rechtliche Betreuer*innen nach den Wünschen der betreuten Personen. 


https://bvfbev.de/verbandspolitik/berufsbild



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